Die Beleuchtungskörper sollten ein stoß- und schlagsicheres Gehäuse haben sowie leicht zu reinigen sein. Das Leuchtmittel sollte einfach austauschbar sein, möglichst mit Elementen, die bereits in der Schule verwendet und daher auf Lager gehalten werden. Wichtig ist eine vandalismussichere Montage, vor allem der Abdeckung.
Vorschrift: Einzusetzen sind Feuchtraum-geeignete Lampen mit der Schutzklasse I und der Schutzart IP min 54 besser 66.
In Sanitärräumen ist zwischen Grund- und Spiegelbeleuchtung zu unterscheiden. Manchmal ist es sinnvoll, die Beleuchtung mit Bewegungsmeldern einzuschalten, die zeitverzögert wieder abschalten. Dies sollte jedoch nur in selten genutzten Räumen erfolgen, da zu häufiges Schalten die Lebensdauer von Leuchtstofflampen reduziert.
Da Toilettenräume häufig innen liegend sind und bei einem Ausfall der Stromversorgung ganz dunkel wären, ist zu prüfen, ob Not- oder Sicherheitsbeleuchtungen notwendig sind. Die Notbeleuchtung wird bei Störung der elektrischen Versorgung selbsttätig wirksam. Die Sicherheitsbeleuchtung beleuchtet die Flucht- und Rettungswege. Ist dies nicht erforderlich, können Markierungsstreifen aus nachleuchtenden Materialien angebracht werden, sodass eine Orientierungsmöglichkeit gegeben ist (ähnlich wie in Flugzeugen).
Steckdosen
In Grundschulen sollten frei zugängliche Steckdosen mit Kinderschutz ausgestattet sein, also einen Deckel haben.